„Der Resolutionsentwurf schlägt vor, die Norm zur Schaffung von Strahlenschutzbunkern herauszunehmen, da diese keinen optimalen und wirksamen Schutz der Bevölkerung in Gebieten mit möglicher radioaktiver Kontamination (Verschmutzung) bieten“, heißt es in der Erläuterungsnotiz.
Stattdessen werde vorgeschlagen, die bestehenden Schutzeinrichtungen sowie für den Schutz geeignete unterirdische Strukturen, einschließlich der U-Bahn, zu nutzen.
Als Argumente zugunsten einer solchen Neuerung werden in dem Dokument „der differenzielle Ansatz zum Schutz der Bevölkerung“ und „die Verringerung der finanziellen Belastung“ des Haushalts vorgebracht.
Bemerkenswert sei auch, dass die russische Regierung im Jahr 2016 festgestellt habe, dass „aus Zonen einer möglichen radioaktiven Kontamination die Evakuierung der Bevölkerung in sichere Gebiete vorgesehen ist, daher ist es nicht erforderlich, zusätzliche Zivilschutzeinrichtungen zu schaffen“.
Atomschutzbunker sollen Menschen vor den schädigenden Faktoren einer Atomexplosion (Schockwelle, radioaktiver Strahlung und Lichtstrahlung) sowie vor den schädigenden Faktoren giftiger Substanzen, vor bakteriologischen Wirkstoffen und vor der Einwirkung hoher Temperaturen während der Brände schützen. Ihre Unterbringungskapazität soll Dutzende bis mehrere tausend Menschen betragen. Als Atomschutzbunker werden hauptsächlich Keller, U-Bahnen, Minen und Minenanlagen genutzt.
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