Das Gericht gab damit einer Klage des Iran statt, der eine einstweilige Verfügung gegen die US-Maßnahmen gefordert hatte. Die Entscheidung des UN-Gerichts ist bindend. Sie stelle aber keine Vorentscheidung im Hauptverfahren dar, betonte das Gericht.
Die USA hatten das internationale Atomabkommen mit dem Iran gekündigt und im Mai einige Sanktionen gegen die Islamische Republik in Kraft gesetzt. Diese aber könnten gegen ein Freundschaftsabkommen beider Staaten von 1955 verstoßen, urteilte das Gericht. Das Abkommen stammt noch aus der Zeit der Monarchie vor der islamischen Revolution im Iran.
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