Von der Leyen gibt Fehler zu

  24 Oktober 2018    Gelesen: 786
Von der Leyen gibt Fehler zu

Ursula von der Leyen wird wegen des Einsatzes externer Berater im Verteidigungsministerium massiv kritisiert. Nun räumt die Ministerin zum ersten Mal Fehler ein - und kündigt Konsequenzen an. Auf externe Berater will sie in Zukunft aber nicht verzichten.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat bezüglich der Berateraffäre erstmals von Fehlern gesprochen. Die Art und Weise, wie Beratungsleistungen abgerufen worden seien, sei in Teilen nicht in Ordnung gewesen, sagte von der Leyen dem "Stern". "Da müssen wir ran." Sie kündigte an, eine zentrale Vergabestelle einzurichten und auch die Fachaufsicht über nachgeordnete Ämter zu stärken.

Von der Leyen war nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs unter Druck geraten. Darin wurden Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Beraterverträgen durch das Ministerium kritisiert. Unter anderem standen Scheinselbständigkeiten einiger Berater im Raum. In der Affäre wurde inzwischen einem Medienbericht zufolge auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Ministerin machte in dem Interview zugleich deutlich, dass sie auch in Zukunft weiterhin gerade im IT-Bereich auf Expertise von außen angewiesen sei. Von der Leyen setzt unter anderem bei der pannengeplagten Rüstungsbeschaffung seit langem stark auf externe Berater.

Der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Tobias Lindner, sieht die Äußerungen von Ursula von der Leyen skeptisch. Die Ministerin kündige im Interview Maßnahmen an, über die sie den Verteidigungsausschuss bereits vor zwei Wochen informiert habe, kritisierte Lindner. "Ob das wirklich von Einsicht in der Berater-Affäre zeugt oder eher eine PR-Nummer zur Selbstverteidigung ist, bleibt ihr Geheimnis."

Die SPD hatte bereits Kritik geübt, als der Einsatz externer Berater im Verteidigungsministerium publik wurde: "Ein exzessiver Einsatz externer Dritter schadet und ist intransparent", sagte Fritz Felgentreu, der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Private Berater dürften "nur im begründeten Ausnahmefall" einen vorübergehenden Bedarf decken.

Quelle: n-tv.de


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