Auch die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig sieht erhebliche Mängel beim Schutz sexuell bedrängter Frauen. Es sei dringend nötig, dass das Strafrecht geändert werde, um Frauen zukünftig besser vor Gewalt zu schützen, sagte die Politikerin. "Losgelöst von den Fällen in Köln gilt: Vergewaltigung muss konsequent bestraft werden. Nein heißt Nein! Das muss auch per Gesetz gelten."
Sie unterstütze Justizminister Maas bei dessen Vorhaben, Paragraf 177 des Strafgesetzbuches zu reformieren. Schwesig betonte, dass eine Änderung der Gesetzeslage dazu beitragen werde, dass sich mehr betroffene Frauen zu einer Anzeige entschließen, dass weniger Strafverfahren eingestellt und dass sexuelle Übergriffe adäquat geahndet werden.
Bisheriges Strafrecht setzt Anwendung von Gewalt voraus
Künftig sollen auch Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter Sex zwar nicht mit Gewalt erzwingt, aber durch andere Drohungen oder in denen das Opfer Gewalt befürchten muss. Der Straftatbestand erfüllt wäre auch, wenn sich das Opfer subjektiv als schutzlos empfindet oder der Täter einen "Überraschungsmoment" ausnutzt, etwa durch eine unvermittelte Attacke im öffentlichen Raum. Bislang wird im Strafrecht eine Sex-Attacke nur dann als Vergewaltigung gewertet, wenn das Opfer geschlagen oder an Leib und Leben bedroht wurde – oder sich in einer "schutzlosen" Lage befand.
Gewalt gegen Frauen ist laut Schwesig alltäglich. "In Deutschland erlebt jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. Die Gewalt findet in der Mitte der Gesellschaft statt."
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast, hält den Entwurf aber für unzureichend. Es bleibe im Grunde beim alten Tatbestand, der oftmals zu Freisprüchen führt, sagte sie der Berliner Zeitung. Nötig sei, dass ein eindeutiges Nein zu sexuellen Handlungen als Grenze zur Strafbarkeit genüge.
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