Armenische Mafia in Deutschland im Einsatz - 42 Verdächtige

  02 Februar 2019    Gelesen: 4287
 Armenische Mafia in Deutschland im Einsatz -  42 Verdächtige

Die Bundesregierung versichert, dass die armenischen Straftäter in Deutschland tätig sind. Dies erscheint als Antwort auf die Forderung der Bundesregierung auf Anfrage des Bundestages der Linken. Damit bestätigt die Regierung die Ermittlungen von Spiegel und MDR Fernsehkanal. Gleichzeitig ist der sogenannte "legale Dieb" im ganzen Land tätig.

Berichtet AzVision unter Berufung auf die deutsche Zeitung "Tagesspiegel".

Nach Angaben der Regierung haben das Bundeskriminalamt und 6 staatliche Agenturen 14 Untersuchungen gegen 42 Personen begann. Bisher war Thüringen die Heimat der armenischen Mafia. Das Dokument wurde in einer politisch benachteiligten Zeit veröffentlicht, weil der armenische Ministerpräsident Nikol Pashinyan am 1. Februar in Berlin mit Bundeskanzler und Bundespräsident zusammentraf.

Es wir im bericht vermerkt, dass die Armenische Kriminelle werden der Geldwäsche, Gewalt und Betrug verdächtigt. Bisher wurde nur eine Person vor Gericht gestellt.

Die Zeitung schreibt, dass vor einigen Tagen der Haftbefehl gegen armenische Geschäftsleute in Thüringen aufgehoben wurde.

Die Bundesregierung behauptet, der armenische Botschafter in Deutschland werde in vorläufigen Ermittlungen nicht verdächtigt. 

Es wird bemerkt jedoch auch:

"Der Botschafter Armeniens war am 19. Dezember 2017 zu Gast im Bundesinnenministerium. Das Treffen fand auf Ersuchen des Botschafters statt. Die Bundesregierung hat keine Informationen über das geheime Treffen zur Verfügung gestellt. "

Experten bezweifeln, dass sich der Botschafter gegen Anschuldigungen wehren möchte. Das Bundeskriminalamt führte auch ein Gerichtsverfahren gegen die Armenier in Berlin durch, wo sich die armenische Botschaft befindet:

"Jeder, der in der armenischen Botschaft arbeitet, hat keinen diplomatischen Status. Es ist daher darauf hinzuweisen, dass diese Tatsache nicht akzeptiert wird, wenn die Untersuchungsstellen nicht ausdrücklich angegeben werden."


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