Wieder Plagiat bei Politiker? CDU-Bundestagsabgeordneter verliert seinen Doktortitel

  05 Februar 2019    Gelesen: 1058
Wieder Plagiat bei Politiker? CDU-Bundestagsabgeordneter verliert seinen Doktortitel

Immer wieder gibt es in Deutschland Skandale um mögliche Plagiate bei akademischen Arbeiten – auch in der Politik. Eine neue Plagiatsaffäre trifft nun einen CDU-Politiker.

Frank Steffel ist für die CDU im Bundestag und wird nun mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert. 1999 hatte ihm die Freie Universität Berlin einen Doktortitel im Bereich Wirtschaftswissenschaft verliehen.

Nun heißt es, dass er womöglich plagiiert hatte. Wie die Freie Universität Berlin am Montag mitteilte, beschloss das Präsidium der Hochschule, dem CDU-Abgeordneten den 1999 vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaft verliehenen Doktorgrad wieder zu entziehen.

Der Beschluss sei dabei einstimmig gefallen. Steffel könnte noch vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung klagen.

Die FU Berlin ist sich ihrer Entscheidung aber offenbar sicher. Das zuständige Gremium hat die Plagiatsvorwürfe nach eigenen Angaben mehrere Monate lang geprüft.

Dem Abgeordneten wird konkret vorgeworfen, dass er in seiner Dissertation über „Bedeutung und Entwicklung der Unternehmer in den neuen Bundesländern nach der deutschen Einheit 1990“ an zahlreichen Stellen abschrieb – also wörtliche oder fast wörtliche Übernahmen nicht als solche gekennzeichnet hatte.

Der Umfang sei dabei so massiv, dass es sich nicht um einen Ausrutscher oder Zufall handeln könne.

Zwar habe Steffel dabei für jede der vom Gremium überprüften Passagen eine Quelle angegeben, es werde jedoch nicht ersichtlich, „dass er wörtlich oder fast wörtlich Texte anderer Autoren in seine Dissertation eingefügt hat, und in welchem Umfang“.

Der CDU abgeordnete hat bereits darauf reagiert. Er erklärte, dass er „keinen Täuschungsvorsatz gehabt“ habe. Zudem verwies er auf die Zitierweise seines damaligen wissenschaftlichen Betreuers.

Laut der FU hatte sie im November 2017 einen Hinweis auf mögliche Plagiate von Steffel erhalten. In dem Prüfverfahren sei dann unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen „eine zumindest bedingt vorsätzliche Täuschung und eine Verletzung des Gebotes der wissenschaftlichen Redlichkeit“ festgestellt worden, erklärte die Universität.

sputniknews


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