Frühere AfD-Chefin Petry steht wegen Meineid vor Gericht

  18 Februar 2019    Gelesen: 1249
Frühere AfD-Chefin Petry steht wegen Meineid vor Gericht

Im Meineidprozess gegen die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry hat deren Verteidiger bezweifelt, dass sich seine Mandantin strafbar gemacht hat. 

Die Vereidigung von Petry vor dem betreffenden Landtagsausschuss sei aus rechtlichen Gründen "unzulässig" gewesen, sagte ihr Anwalt Carsten Brunzel zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Dresden.

Eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Meineids sei damit "von vornherein ausgeschlossen". Damit fehle dem Strafverfahren eine wesentliche Voraussetzung, weshalb der Prozess "an dieser Stelle zu beenden" sei, sagte Brunzel in seinem Eröffnungsplädoyer. Petry selbst äußerte sich zunächst nicht.

Die 43-Jährige muss sich vor dem Landgericht wegen des Vorwurfs verantworten, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des sächsischen Landtags im November 2015 unter Eid falsch ausgesagt zu haben.

n-tv


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