Der Somalier klagt in Deutschland, da sein Vater 2012 bei einem US-Drohnenangriff getötet worden sei, der über den US-Militärstandort im rheinland-pfälzischen Ramstein erfolgt sei. Die Bundesrepublik habe ihre Schutzpflichten aus dem Grundgesetz verletzt, argumentiert der Mann. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen.
Es sei keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik festzustellen, entschied das Gericht 2016 in Köln. Der Vater des Klägers sei aufgrund unglücklicher Umstände zum tragischen zivilen Opfer geworden, die Bundesrepublik dafür aber nicht verantwortlich zu machen. Die Klagen richten sich stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium mit erstem Dienstsitz in Bonn, daher ist die NRW-Justiz zuständig.
US-Militär bekämpft in dem afrikanischen Land die islamistische Miliz Al-Shabaab; bei Drohnenangriffen starben kamen nach Informationen der „New York Times“ allein in den ersten beiden Monaten 2019 bei 24 Luftangriffen 225 Menschen.
An diesem Donnerstag verhandelt das OVG zudem einen ähnlich gelagerten Berufungsfall dreier Kläger aus dem Jemen, die nach eigenen Angaben 2012 bei einem US-Drohnenangriff zwei Angehörige verloren hatten. Die OVG-Sprecherin sagte, es werde am Donnerstag entgegen der ursprünglichen Planung in beiden Fällen noch kein Urteil geben.
Die Kläger hätten in den vergangenen Tagen noch weitere Angaben gemacht. Und im Somaliafall komme zu einer Anwältin aus den USA noch ganz neu die Zeugenaussage eines Journalisten hinzu, der für einen deutschen Sender tätig und zum Kläger und seiner Familie damals Kontakt gehabt habe.
sputniknews
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