In einem gemeinsamen Schreiben lehnten die Minister und Senatoren von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen unter anderem die geplante Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Gefängnissen ab. In der Justizvollzugsanstalt Bremen beispielsweise wäre dies schon aus Platzgründen nicht möglich, erklärte der dortige Justizsenator Günthner. Die Minister warnten zudem vor einer absehbaren Rechtsunsicherheit.
Wegen des Mangels an Abschiebehaftplätzen will Seehofer das Trennungsverbot von Abschiebungs- und Strafgefangenen in Gefängnissen aussetzen. Das Bundesinnenministerium plant ferner, die Voraussetzungen für die Abschiebehaft zu vereinfachen. Künftig soll jemand bereits in Haft genommen werden können, wenn die Behörden eine Fluchtgefahr vermuten.
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