Künftig soll die Überwachung von Einrichtungen der Europäischen Union, von öffentlichen Stellen der EU-Mitgliedsstaaten oder von EU-Bürgern nur noch in Ausnahmen zulässig sein - etwa zur Abwehr von terroristischen Gefahren oder bei Verdacht auf Waffenhandel. Solche Maßnahmen müssten künftig vom BND-Präsidenten oder seinem Stellvertreter angeordnet und dem Kanzleramt mitgeteilt werden.
Bundestagsgremium soll Abhöraktion vor Beginn prüfen
Laut dem Gesetzentwurf soll außerdem künftig ein Gremium des Bundestags die Auslandsaufklärung des BND kontrollieren. Sie sollen vor Beginn der geplanten Abhöraktion die "Zulässigkeit und Notwendigkeit" prüfen. Nur in Eilfällen, etwa bei Entführungen im Ausland, darf es Ausnahmen geben. Das Kanzleramt will den Abgeordneten den Vorschlag überlassen, wer genau die Kontrolle übernehmen soll. In Frage kommen das Parlamentarische Kontrollgremium oder die sogenannte G-10-Kommission, die heute bereits Abhöraktionen gegen deutsche Staatsbürger genehmigen muss.
Die neuen Regeln sollen in das bestehende BND-Gesetz eingearbeitet werden. Die konkrete Ausgestaltung wird auf mehr als 30 Seiten ausgeführt und begründet. Die Abgeordneten der Großen Koalition haben den Entwurf in der vergangenen Woche erhalten.
Innenpolitiker der SPD signalisierten bereits Zustimmung zu den Vorschlägen des Kanzleramtes, verlangen aber in einem wichtigen Punkt Nachbesserungen: Laut dem Entwurf sollen die neuen Regeln nur für Abhöroperationen gelten, die aus Deutschland heraus stattfinden oder wenn sogenannte Transitverkehre von Stationen auf deutschem Boden abgefangen werden - etwa am Internetknoten in Frankfurt. Die SPD dagegen fordert eine weltweite Gültigkeit bei den Abhörpraktiken.
Bedenken in der Union
In der Union gibt es aber offenbar Bedenken gegen die geplante Gesetzesänderung: "Wir werden sehr genau schauen müssen, ob der jetzige Entwurf nicht zu weit geht, wir dürfen den BND nicht entmannen", sagt der Innenpolitische Sprecher Stephan Mayer (CSU). In der nächsten Woche soll über den Gesetzentwurf noch einmal verhandelt werden.
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