Oberster Gerichtshof weist Berufung von Reuters-Journalisten ab

  23 April 2019    Gelesen: 588
Oberster Gerichtshof weist Berufung von Reuters-Journalisten ab

Der Oberste Gerichtshof in Myanmar hat die Berufung von zwei Reuters-Journalisten abgewiesen.

Ihr Anwalt teilte mit, das Gericht habe das Urteil der niedrigeren Instanz bestätigt. Die beiden Reporter waren im vergangenen September zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Sie wurden für schuldig befunden, gegen ein Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen verstoßen zu haben. Die Journalisten hatten über Einsätze der Sicherheitskräfte gegen die muslimische Rohingya-Minderheit in der Region Rakhine recherchiert. Dabei waren ihnen geheime Dokumente zugespielt worden. Internationale Beobachter werteten die Festnahmen als Versuch, die Berichterstattung zu verhindern. 

Die muslimische Minderheit der Rohingya wird im ehemaligen Birma seit Jahrzehnten unterdrückt und verfolgt. Die Lage eskalierte im August 2017 nach Rebellen-Angriffen auf Grenzposten. UNO-Ermittler sprechen von Völkermord. Fast 700.000 Menschen flohen ins Nachbarland Bangladesch.


Tags:


Newsticker