Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vor zehn Jahren haben mehr als 300 Eingebürgerte ihre deutsche Staatsangehörigkeit wegen Täuschung, Bestechung oder falschen Angaben wieder verloren. Das teilte das Bundesinnenministerium mit.
Seit Februar 2009 kann eine Einbürgerung in den ersten fünf Jahren rückgängig gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass der Verwaltungsakt "durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden sind". Das gilt auch dann, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird.
Hat die Rücknahme der Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf den Status von Angehörigen, ist für diese eine "Ermessensentscheidung zu treffen", auch unter Beachtung des Kindeswohls.
Das Bundesinnenministerium will spätestens im Frühherbst einen Entwurf für eine Reform des Gesetzes vorlegen, der eine Verlängerung der Frist von fünf auf zehn Jahre vorsieht. Die Umfrage eines Arbeitskreises der Innenministerkonferenz bei den Ländern ergab über 300 Verdachtsfälle, in denen sich erst nach mehr als fünf Jahren herausgestellt hatte, dass der Eingebürgerte falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hatte. Nicht alle Länder hatten konkrete Zahlen zu der Umfrage beigesteuert.
Laut Bundesinnenministerium erfahren die Behörden meist von der Täuschung, weil Eingebürgerte nach Ablauf der fünf Jahre selbst um eine Berichtigung ihrer Identität nachsuchen.
spiegel
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