Angeblicher Regelverstoß: Twitter-Konto von Sawsan Chebli zeitweise gesperrt

  06 Mai 2019    Gelesen: 720
 Angeblicher Regelverstoß:  Twitter-Konto von Sawsan Chebli zeitweise gesperrt

An die Adresse der AfD gerichtet, schreibt Sawsan Chebli über den Namen Mohammed: "Wir werden schon dafür sorgen, dass dieser Name nie verschwindet!" Wenig später sperrt Twitter ihr Konto. Die Begründung: Verstoß gegen Regeln zu irreführenden Wahl-Informationen. Inzwischen ist der Account wieder freigegeben.

Twitter hat das Konto von Sawsan Chebli einen Tag lang gesperrt. Die Berliner Staatsekretärin hat mit einem Tweet angeblich gegen die Regeln des Kurznachrichtendienstes verstoßen. Das geht aus einem Screenshot hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das Unternehmen schrieb an die SPD-Politikerin zur Begründung: "Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass dieser Tweet gegen die Twitter Regeln verstößt, insbesondere: Verstoß gegen unsere Regeln zum Veröffentlichen von irreführenden Informationen zu Wahlen. Du darfst keine Inhalte veröffentlichen, in denen falsche Informationen zu Wahlen oder zur Wahlregistrierung bereitgestellt werden."

Mit dieser Begründung sind zuletzt auch die Accounts einiger anderer Twitter-Nutzer vorübergehend gesperrt worden.

Tweet an die Adresse der AfD

Chebli hatte in einem Tweet Familienmitglieder mit dem Vornamen Mohammed aufgezählt und dazu geschrieben: "Wir werden schon dafür sorgen, dass dieser Name nie verschwindet!" Hintergrund ist eine jüngst veröffentlichte Statistik, wonach Mohammed im vergangenen Jahr der beliebteste Erstname für Babys in Berlin war. Chebli hatte ihre Twitter-Nachricht an die AfD gerichtet.

Die Politikerin legte Einspruch gegen die Sperrung ihres Accounts durch Twitter ein. Während der Prüfung des Einspruchs war das Nutzen des Accounts nicht möglich.

Seit Sonntagnachmittag wieder online
Am Sonntagnachmittag wurde er dann wieder freigegeben. "Ich bin froh, dass Twitter den Fall geprüft und meinen Account jetzt wieder freigeschaltet hat", sagte sie der dpa.

Auf Twitter schrieb sie: "Yeah! Bin wieder da! Und ich wurde sogar vermisst Ihr seid so süß! Danke für die Solidarität."

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Der dpa sagte Chebli weiter: "Immer wieder lege ich, so wie viele andere bei Twitter, Beschwerde gegen Tweets ein, die rassistisch, hetzerisch und persönlich bedrohlich sind für mich und für andere. Es passiert nichts. Mein Tweet verstößt gegen nichts."

Eine Plattform müsse dafür sorgen, dass sich Menschen sicher fühlen könnten. Deshalb dürften sich nicht "offenbar falsch programmierte Maschinen um die Erkennung von Regelverstößen kümmern".

Unverständnis bei Heiko Maas

Außenminister Heiko Maas kann die Sperrung von Cheblis Account nicht nachvollziehen. "Dass der Twitter-Account von @sawsanchebli gesperrt ist, ist mit nichts zu rechtfertigen. Angesichts der vielen geduldeten rassistischen Hass-Tweets irritiert die Entscheidung umso mehr", schrieb der SPD-Politiker bei Twitter.

Nach Cheblis Angaben erreichte sie am Samstagabend gegen 18:00 Uhr die Sperrungsmeldung, bis zum Sonntagnachmittag hatte sie keinen Zugriff auf ihren Account. Das Profil der Politikerin bei Twitter ist allerdings weiter sichtbar, es wurde nicht gelöscht.

Dem Internetportal Golem zufolge ging es anderen Twitter-Nutzern ähnlich, so etwa dem IT-Rechtsanwalt Thomas Stadler.

Am 4. Mai 2019 wurde demnach dessen Account wegen eines Tweets aus dem März 2016 gesperrt. "Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)", hatte Stadler damals nach eigenen Angaben getwittert.

Auf seinem Blog schreibt er nun dazu: "Der Vorwurf lautet, ich würde durch diesen Tweet versuchen, Wahlen zu beeinflussen (sic!). Ein drei Jahre alter Witz über AfD-Wähler soll also gegen die Twitter-Regeln verstoßen."

Neue Funktion im Vorfeld der Europawahl

Twitter hatte Ende April eine neue Funktion zur Europawahl bereitgestellt: So können Nutzer jetzt wahlbezogene falsche und irreführende Informationen melden. Plattformen wie Twitter oder Facebook standen wiederholt in der Kritik, nicht genug gegen digitale Desinformation zu unternehmen.

In der Twitter-"Richtlinie zur Integrität von Wahlen" heißt es unter anderem: "Es ist nicht erlaubt, falsche oder irreführende Informationen zur Art und Weise der Teilnahme an einer Wahl oder einer anderen Bürgerabstimmung zu teilen." Und: "Es dürfen keine falschen oder irreführenden Informationen mit dem Ziel geteilt werden, Wähler einzuschüchtern oder von der Teilnahme an einer Wahl abzuhalten."

Chebli ist seit 2016 Berlins Bevollmächtigte beim Bund und Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales im rot-rot-grünen Senat. Wegen einer Vielzahl von Hass-Nachrichten hatte die 40-Jährige im Oktober 2018 ihren Facebook-Account deaktiviert. (dpa/ank)

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