Der Bundesgerichtshof (BGH) soll demnach die zuvor ergangenen Freisprüche aufgehoben und die Neuauflage angeordnet haben, nachdem sich die zwischen 27 und 37 Jahre alten Angeklagten am Montag zum Tatvorwurf nicht geäußert und nur über ihren bisherigen Werdegang gesprochen hatten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der mutmaßliche Initiator Sven L.. Unter seiner Leitung waren Islamisten in Warnwesten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ im September 2014 durch Wuppertal gezogen. Medienberichten zufolge sollen sie dabei Handzettel mit aufgeschriebenen Verhaltensregeln nach islamischem Recht (Scharia) verteilt haben.
Die Teilnehmer sollen ihre Aktion in einem Video dokumentiert haben, das später ins Internet gestellt wurde. Sven L. hat sich inzwischen von der Islamisten-Szene distanziert. Am kommenden Freitag soll er als Zeuge angehört werden.
sputniknews
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