Um diese Frage zu klären, werde man ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, teilte das Ministerium in Berlin mit. Es solle bis zur Sommerpause vorliegen. Das EuGH-Urteil lasse Auslegungsspielraum. Zudem werde keine Frist genannt, in der die Mitgliedstaaten tätig werden müssten.
Bundesarbeitsminister Heil hatte angekündigt, er wolle das Urteil zügig umsetzen. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sind Unternehmen verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.
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