L. habe die englische Variante „Shariah Police“ auf Warnwesten drucken lassen, um sich nicht strafbar zu machen, sagte der 38-Jährige nach Informationen der DPA vor dem Wuppertaler Landgericht. Dort war er am Freitag als Zeuge geladen. „Ich bin von Karnevalskostümierungen ausgegangen, da steht ja auch mal ‚Police‘ drauf, und es ist nicht strafbar“, sagte er.
Einige der Angeklagten hätten ihn gewarnt, den Begriff „Scharia-Polizei“ zu verwenden. Als „Selbstüberschätzung“ bezeichnete es der Zeuge, auf die Frage des Richters, warum er den Begriff dann dennoch gewählt hätte. Dass der Auftritt Angst auslösen könnte, darüber hätte sich der damalige Islamistenführer keine Gedanken gemacht – „erst danach, als die große Aufmerksamkeit kam“, sagte L., der als Terrorunterstützer wegen anderen Machenschaften zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Er hat die Strafe inzwischen verbüßt. „Ich war überwältigt, was passiert ist.“
Die sieben Angeklagten sollen im September 2014 unangemeldet und in Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“ nachts durch Wuppertal gezogen sein. Damit hatten sie bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt. Deswegen wird den Männern ein Verstoß gegen das Uniformverbot oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Als Neuauflage war der Prozess vom Bundesgerichtshof angeordnet worden. Dieser hatte die Freisprüche für die sieben Angeklagten aufgehoben.
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