Das Landgericht Dessau-Roßlau hat die Klage eines jüdischen Gemeindemitglieds aus Berlin abgewiesen. Michael Düllmann hatte gegen ein judenfeindliches Relief an der Wittenberger Stadtkirche geklagt. Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet, erklärte Richter Wolfram Pechtold jedoch, es bestehe kein "Beseitigungsanspruch". Die Kirche habe Menschen mit jüdischem Glauben durch das Relief nicht beleidigt. Das bloße Vorhandensein der Plastik könne nicht als Missachtung gegenüber in Deutschland lebenden Juden verstanden werden, so Pechthold gegenüber dem MDR.
Das Relief zeigt einen Rabbiner, der einer Sau unter den Schwanz schaut, sowie drei Juden, die von den Zitzen des Tieres trinken. Das Schwein gilt im Judentum als unreines Tier. Auch in Wittenberg selbst hatten deshalb in den vergangenen Jahren laut "Süddeutscher Zeitung" immer wieder Menschen gegen die "Judensau" protestiert.
Vor mehr als 700 Jahren ist das Relief an der Stadtkirche angebracht worden, die unter Denkmalschutz steht. An der Kirche gebe es ein Mahnmal und eine Gedenktafel, erklärte der Richter in seinem Urteilsspruch. Deshalb liege keine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches vor.
Kläger Michael Düllmann will den Urteilsspruch dennoch nicht hinnehmen. Er will den Fall an die nächste Instanz tragen, berichtet der MDR. Er wolle erreichen, dass "das Schmährelief von der Fassade entfernt werde". Angehörige der jüdischen Konfession würden durch das Spottbild verhöhnt und erniedrigt, erklärte Düllmann. "Der Antisemitismus hat sich jahrhundertelang eingenistet in Wittenberg bis heute. Die Judensau, die dort weiterhin hängt, ist ein Beweis dafür."
n-tv
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