Das Gericht in Luxemburg begründete seine Entscheidung damit, dass die Staatsanwaltschaften solche Haftbefehle in Einzelfällen auch auf Weisung der Landesjustizminister ausstellten. Damit sei in Deutschland die Unabhängigkeit der Justiz gegenüber der Exekutive nicht hinreichend gewährleistet.
Hintergrund sind mehrere Fälle in Irland, bei denen sich Betroffene gegen die Vollstreckung der Haftbefehle in Deutschland gewehrt hatten. Das oberste Gericht Irlands hatte deshalb den Europäischen Gerichtshof angerufen. Eine Folge des Urteils könnte sein, dass Europäische Haftbefehle in Deutschland künftig von Richtern ausgestellt werden müssen.
Deutschlandfunk
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