Deutsche Staatsanwälte dürfen keine Europäischen Haftbefehle ausstellen

  27 Mai 2019    Gelesen: 1005
  Deutsche Staatsanwälte dürfen keine Europäischen Haftbefehle ausstellen

Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen.

Das Gericht in Luxemburg begründete seine Entscheidung damit, dass die Staatsanwaltschaften solche Haftbefehle in Einzelfällen auch auf Weisung der Landesjustizminister ausstellten. Damit sei in Deutschland die Unabhängigkeit der Justiz gegenüber der Exekutive nicht hinreichend gewährleistet. 

Hintergrund sind mehrere Fälle in Irland, bei denen sich Betroffene gegen die Vollstreckung der Haftbefehle in Deutschland gewehrt hatten. Das oberste Gericht Irlands hatte deshalb den Europäischen Gerichtshof angerufen. Eine Folge des Urteils könnte sein, dass Europäische Haftbefehle in Deutschland künftig von Richtern ausgestellt werden müssen.

 

Deutschlandfunk


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