Geldstrafen im Scharia-Prozess

  27 Mai 2019    Gelesen: 834
Geldstrafen im Scharia-Prozess

Im Prozess um die sogenannte Scharia-Polizei hat das Landgericht in Wuppertal die sieben Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt.

Vier der Männer sprachen die Richter wegen Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot schuldig, drei weitere wegen Beihilfe. Die Männer müssen zwischen 300 und 1.800 Euro zahlen. Die Angeklagten waren im September 2014 mit orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“ durch Wuppertal gezogen und wollten junge Muslime vom Alkohol und Glücksspiel abbringen. Die Richter erklärten, ihre Aktion sei dazu geeignet gewesen, einen suggestiv-militanten Effekt zu erzielen. In einem ersten Prozess waren sie freigesprochen worden. Das BGH hob diese Urteile jedoch auf.

 

Deutschlandfunk


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