Zuvor hatte das Verfassungsgericht die Normen des Familiengesetzbuches als verfassungswidrig erklärt. Demnach war es HIV und Hepatitis C infizierten Menschen untersagt bei ihnen lebende Kinder zu adoptieren.
Hintergrund für die Entscheidung war der Fall eines Ehepaars. Vor sieben Jahren wurde die Frau wegen einer Fehlgeburt ins Krankenhaus eingeliefert, wo sie mit HIV infiziert wurde. Später brachte die Schwester dieser Frau fürs Paar ein Retortenbaby zur Welt. Obwohl das Kind bei dem Ehepaar wohnt und von ihm erzogen wird, durften die Eltern es wegen der Krankheit der Frau nicht adoptieren.
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