Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Amazon geklagt. Das Gericht machte deutlich, dass Unternehmen zwar Kommunikationsmittel bereitstellen müssen, über die Verbraucher schnell und effizient Kontakt aufnehmen können. Ein Internet-Chat oder ein Rückrufsystem sei dafür aber ausreichend, eine Telefon- oder Fax-Nummer nicht nötig. (Az. C-649/17)
Deutschlandfunk
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