Kabinett will ausländische Straftäter schneller ausweisen

  27 Januar 2016    Gelesen: 435
Kabinett will ausländische Straftäter schneller ausweisen
Die Regierung zieht Konsequenzen aus den sexuellen Übergriffen an Silvester. Künftig soll keine Rolle spielen, ob eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Bundesregierung will straffällig gewordene Ausländer künftig schneller ausweisen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett. Nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln und in anderen Städten hatten sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor rund zwei Wochen auf entsprechende Regelungen verständigt. Die ursprünglichen Pläne für die Gesetzesverschärfung sind schon älter.

Danach liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse künftig bereits vor,

wenn ein Ausländer wegen einer begangenen Straftat gegen das Leben, körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Polizeibeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt ist. Dies gelte unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt sei.
Bei allen anderen Delikten liege ein solches Interesse weiterhin dann vor, wenn für vorsätzliches Handeln eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verhängt worden sei. Asylsuchende, die Straftaten begingen, würden künftig konsequenter nicht als Flüchtling anerkannt.

Im beschlossenen Gesetzentwurf des Kabinetts heißt es zur Begründung, wenn Asylsuchende oder andere Ausländer in Deutschland Straftaten "von erheblichem Ausmaß" begingen, könne dies den gesellschaftlichen Frieden und die Akzeptanz für die Zuwanderung und Flüchtlingsaufnahme gefährden. Außerdem beförderten Ereignisse wie in der Silvesternacht Ressentiments gegen Ausländer und Asylbewerber, die sich hier rechtstreu verhielten. Justizminister Maas sagte, die geplanten Regelungen dienten auch dem Schutz von Hundertausenden Flüchtlingen, die unbescholten lebten. Demnächst wird sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.

Asylpaket II weiter strittig

Der Vorschlag der beiden Minister war es, dass ihre Entwürfe zur erleichterten Ausweisung von Straftätern als eigenständiges Gesetz und nicht als Bestandteil des Asylpakets II beschlossen werden. Über das Asylpaket II konnte sich die Koalition bislang nicht einigen. Es sieht besondere Registrierungszentren vor, in denen für einen Teil der Asylbewerber – vor allem aus sicheren Herkunftsstaaten – Asylschnellverfahren durchgeführt werden.
Die SPD will zusammen mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umsetzten, die auch Verbesserungen für manche Asylbewerber bringen würde. Die Union will davon nichts wissen. Auch über den Familiennachzug konnten sich die Parteien jedoch bislang nicht einigen. Enge Familienangehörige dürfen zu bereits eingereisten Flüchtlingen nachreisen – im Rahmen des geplanten Verfahrens allerdings legal mit offiziellem Visum. Dafür gibt es jedoch derzeit lange Wartezeiten. Vor allem die CSU fordert wegen der hohen Flüchtlingszahlen Einschränkungen der Nachzugsmöglichkeiten, die SPD lehnt die Verschärfung ab.

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