Auch Abschiebungen aus den Niederlanden, Finnland, Griechenland, Österreich, Spanien, Schweden und der Slowakischen Republik wurden von den Straßburger Richtern gestoppt. Der Gerichtshof kann zu dieser Maßnahme greifen, wenn den Betroffenen bei einer Abschiebung schwere Menschenrechtsverletzungen wie Misshandlung oder willkürliche Festnahme drohen. Damit werden die Verfahren ausgesetzt, bis das Straßburger Gericht eine definitive Entscheidung getroffen hat. Massenabschiebungen ohne Einzelfallprüfungen sind laut Rechtsprechung des EGMR grundsätzlich untersagt.
Insgesamt gingen bei dem Gerichtshof im vergangenen Jahr rund 40.650 Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen in der 47 Europaratsländern ein. Derzeit sind in Straßburg an die 64.850 Verfahren anhängig. Die Straßburger Richter rügten 2015 in 692 Urteilen mindestens einen Verstoß gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention.
Aktuell bereitet Schweden gerade die Abschiebung von 80.000 abgelehnten Asylwerber vor. Sie sollen mit Charterflugzeugen außer Landes gebracht werden.
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