Schülerin stirbt bei Klassenfahrt - Staatsanwaltschaft ermittelt

  06 September 2019    Gelesen: 401
Schülerin stirbt bei Klassenfahrt - Staatsanwaltschaft ermittelt

Bei einer Klassenfahrt nach London stirbt ein 13-jähriges Mädchen. Sie war zuckerkrank. Doch der Vater erhebt schwere Vorwürfe gegen die Lehrer. Sie sollen nicht reagiert haben, als es der Schülerin schlecht ging.

ach dem Tod einer Mönchengladbacher Schülerin bei einer Klassenfahrt hat die zuständige Bezirksregierung eine Prüfung veranlasst. Der Behörde liege ein Bericht der Schulleitung und der Lehrkräfte vor, teilte eine Sprecherin der Düsseldorfer Bezirksregierung am Mittwoch auf Anfrage mit. Die zuckerkranke 13-Jährige war während einer Klassenfahrt in London gestorben. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ermittelt zudem nach eigenen Angaben wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen Aufsichtspersonen.

Demnach sollen Mitschüler darauf hingewiesen haben, dass es dem Mädchen nicht gut gehe. Lehrer oder andere Aufsichtspersonen sollen sich zu spät um die Schülerin gekümmert haben. Nach dem Tod seiner Tochter hatte der Vater Strafanzeige erstattet.

„Das ist der Vorwurf der letztlich erhoben worden ist. Inwieweit das zutrifft und wie sich der Sachverhalt tatsächlich gestaltet, ist Gegenstand der Ermittlungen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Jan Steils.

Niemand soll nach dem Mädchen geschaut haben

Nach Informationen der „Rheinischen Post“ (RP) soll sich das Mädchen am Tag der Ankunft in London nach dem Mittagessen mehrfach übergeben haben. Selbst als eine Lehrerin am nächsten Morgen davon erfuhr, soll niemand von den Lehrpersonen nach dem Mädchen geschaut haben, so der Vorwurf. Erst am Vormittag des folgenden Tages soll ein Rettungswagen gerufen worden sein, der das Mädchen ins Krankenhaus brachte.

Die 13-Jährige starb nach Informationen der „Rheinischen Post“ im Krankenhaus. Die Bezirksregierung teilte mit, den Schülern und Lehrern der Schule ständen Psychologen als Ansprechpartner zur Verfügung.

„Grundsätzlich wird bei größeren Schadensereignissen im schulischen Bereich der jeweilige Fall auch hausintern geprüft“, erklärte die Behördensprecherin. Bei vermutetem Fehlverhalten könne ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. In der Regel würden in solchen Fällen aber zunächst die strafrechtlichen Ermittlungen abgewartet.

Quelle : welt.de


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