Der Pressedienst des Außenministeriums teilte Azvision.az mit.
Er verwies auf die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen und der OIC für eine friedliche Beilegung des Konflikts, die Schlussakte von Helsinki, die Resolution des UN-Sicherheitsrates von 1993, die verschiedenen OIC-Resolutionen und die einschlägigen Bestimmungen des UN-Sicherheitsrates für eine friedliche Beilegung des Konflikts mit der Republik Aserbaidschan.
Hürü Aliewa
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