Er sagte dabei, dass die Bundesregierung nicht mehr argumentieren solle, sie habe derzeit keine konsularische Vertretung, während es „faktische Beziehungen“ zur lokalen Regierung von Kurden gebe.
Man müsse dringend die Gefahr einer unkontrollierten Rückkehr der IS-Kämpfer und ihrer radikalisierten Angehörigen verhindern. Die Regierung unternimmt dem FDP-Politiker zufolge nicht genügend Anstrengungen, um die Einrichtung eines Strafgerichtshofs für diese ausländischen Kämpfer im Irak voranzutreiben.
Erhöhte Gefahrenlage für Deutschland
Zuvor hatte der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Bruno Kahl, bei einer Anhörung im Bundestag erklärt, dass seit Beginn des türkischen Einsatzes im Nordosten Syriens die Gefahr durch Rückkehrer wachse. Grund dafür sei die reduzierte Bewachung von Lagern und Haftanstalten durch die Kurden. Bislang sei den bekannten Kämpfern der IS-Miliz offenbar noch nicht der Ausbruch aus ihrer Gefangenschaft in Nordsyrien gelungen, so der BND-Chef. Doch wenn ihnen die Flucht gelingen sollte, erhöhe sich die Gefahr sehr stark, dass sie zurückkommen könnten.
Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz fragte ihn, ob es angesichts des Risikos von Befreiungsaktionen besser wäre, die Anhänger der IS-Terrormiliz in einem geordneten Verfahren nach Deutschland zu holen, um sie vor Gericht zu stellen. Der BND-Chef sagte darauf:
„Im Moment ist die Situation nicht so in diesem Gebiet, dass wir dort irgendwelche operationelle Verantwortung tragen könnten.“
*Terrororganisation, in Russland verboten
ak/tm/dpa
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