Damit verfolgte die Regierung unter Kyriakos Mitsotakis das Ziel, die Ägäis-Inseln durch die Beschleunigung des Asylverfahrens und durch die Rückführung von Antragsstellern in die Türkei im Rahmen des Flüchtlingspakts zu entlasten.
Zudem sähe das neue Gesetz die Aufhebung einiger Arten von Beschwerden sowie die Förderung bei der Abschiebung jener Asylbewerber vor, deren Antrag abgelehnt wurde.
Wie Mitsotakis vor dem Parlament sagte, solle künftig unter anderem „jeder Antrag nach sechs anstatt nach neun Monaten geprüft werden“. Arbeite der Antragssteller nicht mit den Behörden zusammen, werde der Antrag automatisch für unbegründet erklärt.
Indes hatten die Opposition sowie Hilfs- und humanitäre Organisationen die Verschärfung des Gesetzes im Vorfeld kritisiert: Das Recht von Schutzsuchenden auf eine umfassende Prüfung ihres Asylantrags werde damit ausgehöhlt.
Ägäis-Inseln
Der Zustrom der Migranten, die über die Ägäis nach Europa kommen wollen, ist seit einigen Monaten wieder verstärkt gewachsen. Auf den Inseln der Ostägäis halten sich derzeit etwa 35.000 Migranten auf. Dabei handelt es sich um die höchste Zahl seit Inkrafttreten des Flüchtlingspaktes im März 2016. Allerdings reicht die Kapazität nur für rund 7000 Menschen.
„Flüchtlingspakt“
Im März 2016 hatten die EU und die Türkei den „Flüchtlingsdeal“ oder „Flüchtlingspakt“ geschlossen. Der Deal verfolgte das Ziel, den Zustrom von Flüchtlingen über die Türkei in die Europäische Union zu reduzieren. Der „Flüchtlingspakt“ sieht vor, dass die EU alle Flüchtlinge und Migranten, die illegal über die Türkei auf die griechischen Inseln kommen, zurückschicken kann. Wegen Personalmangels kommt die Bearbeitung der Asylanträge auf den griechischen Inseln jedoch nur mühsam voran.
ns/tm/dpa
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