EuGH: Antidumpingzoll auf Puma-Sportschuhe unzulässig

  04 Februar 2016    Gelesen: 483
EuGH: Antidumpingzoll auf Puma-Sportschuhe unzulässig
Der Sportartikelhersteller Puma hat Anspruch auf Rückerstattung von 5,1 Millionen Euro für ungerechtfertigte Antidumpingzölle auf Schuhimporte aus Fernost. Die entsprechende EU-Verordnung zur Einfuhr von Schuhen aus China und Vietnam von 2006 sei fehlerhaft und teilweise ungültig, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. (AZ. C-34/14)
Die britische Schuhfirma Clarks hatte ebenfalls geklagt und kann auf 60 Millionen Euro hoffen. Dem Urteil zufolge hatten die EU-Kommission und der Rat zwar bei einer Reihe von Schuhherstellern in China und Vietnam stichprobenartig überprüft, ob dort nach Kriterien der freien Marktwirtschaft produziert wurde. Die Lieferanten von Puma und Clarks waren aber nicht darunter. Über ihren daraufhin gestellten Antrag auf individuelle Prüfung hatte die EU nicht entschieden.

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