Das Bundeskabinett verabschiedete den Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, in dem es um die typischen Tüten geht, die man im Supermarkt oder anderen Geschäften beim Bezahlen an der Kasse bekommt und die die Kunden in aller Regel inzwischen bezahlen müssen. Nicht betroffen sind Müllbeutel oder andere, die nicht als Verpackung gedacht sind.
„Plastiktüten sind der Inbegriff von Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt“, sagte die SPD-Politikerin in Berlin.
Auch sogenannte bio-basierte und bio-abbaubare Tüten sollen verboten werden. Ausgenommen sind die besonders dünnen Tütchen etwa für Obst und Gemüse sowie stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern.
Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Bundestag sich mit dem Gesetz befassen. Wenn es Bundestag und Bundesrat passiert hat, soll es noch eine rund sechsmonatige Übergangsfrist für die Tüten geben, um Restbestände in den Läden abzubauen.
Schulze hatte ein Verbot von Plastiktüten zunächst nicht geplant, weil es eine Vereinbarung ihres Ministeriums mit großen Teilen des Handels gab, diese nur noch gegen Geld an Kunden auszugeben. Das hat in den vergangen Jahren dazu geführt, dass sehr viel weniger Tüten verbraucht wurden - pro Kopf im Jahr 2018 nur noch rund 20, 2015 waren es noch 68 gewesen. Es sei allerdings nicht zu erwarten, dass der Verbrauch auf der Grundlage dieser Vereinbarung noch signifikant sinken werde.
Zuvor hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine Initiative zum Verbot von Plastiktüten angekündigt. Er orientierte sich dabei an der Europäischen Union: Seit 2018 ist in dem Staatenverbund die kostenlose Ausgabe von bestimmten Plastiktüten verboten. Die EU möchte damit die Umwelt schützen und den Konsum nachhaltiger gestalten.
Plastiktüten werden pro Bürger rationiert:
Das Europäische Parlament stimmte einem Gesetzentwurf zu, der vorsieht, dass jeder Bürger bis 2019 durchschnittlich 90 oder weniger Tüten pro Jahr verbrauchen darf. Sechs Jahre später sollen es weniger als 40 Plastiktüten pro Bürger pro Jahr sein. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen seit 2018 keine kostenlosen Tragetaschen ausgegeben werden. Wie genau dieses Ziel erreicht werden soll, darf jeder Mitgliedsstaat selber entscheiden. Ob bestimmte Plastiktüten komplett verboten werden oder alle Plastiktüten die Kunden Geld kosten, können die Regierungen selber entscheiden.
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