Für Volksanwalt Peter Fichtenbauer ist es „nicht nachvollziehbar, dass die Fingerabdrücke der Flüchtlinge zwar mit österreichischen Polizeidatenbanken abgeglichen, eine Speicherung der Fingerabdrücke aber unterlassen wird.“ Dies ermögliche eine mehrmalige Einreise, auch unter falschem Namen oder mit unterschiedlichen Dokumenten, meinte Fichtenbauer am Donnerstag in einer Aussendung.
Außerdem führe diese Vorgehensweise zu einer Frustration unter den Polizeibeamten, welche ohnedies seit vielen Monaten bereits an ihre Belastungsgrenzen getrieben würden. „Auch im Hinblick auf die geplante Einrichtung eines weiteren Grenzmanagementsystems beim Karawankentunnel in Kärnten ist eine internationale Vernetzung von Datenbanken aus Sicht der Staatsanwaltschaft sinnvoll und geboten“, sagte Fichtenbauer.
Seitens der Landespolizeidirektion Steiermark wird auf das sogenannte „Eurodac-System“ verwiesen. Dieses schreibt die Speicherung der Fingerabdrücke lediglich in jenem EU-Land vor, in welchem die Ersteinreise in den Schengenraum stattfindet.
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