Soli fällt ab 2021 für die meisten Bürger weg

  15 November 2019    Gelesen: 899
Soli fällt ab 2021 für die meisten Bürger weg

Der Solidaritätszuschlag wird ab 2021 für einen Großteil der Steuerzahler abgeschafft. Das Gesetzesvorhaben wurde mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen, Kritik kam von der Opposition.

369 von 655 Abgeordneten stimmten für die Vorlage, 278 dagegen, drei enthielten sich. Der Neuregelung zufolge soll der Zuschlag ab 2021 für die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen gestrichen werden, insgesamt für 90 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen. Weitere 6,5 Prozent sollen ihn künftig nur noch teilweise zahlen. Lediglich Spitzenverdiener müssen die Abgabe dann noch in voller Höhe abführen.

„Wichtig für den Erfolg des Zusammenwachsens“

Bundesfinanzminister Scholz sprach in der Debatte von einem wichtigen Zeichen für den Erfolg des Zusammenwachsens in Deutschland. Der CDU-Politiker Gutting betonte, es handele sich um eine echte Entlastung. Es sei ein erster großer Schritt, um das Vertrauen in die Steuerehrlichkeit wiederherzustellen. Die Union arbeite daran, dass der Soli bis 2026 für alle Steuerzahler abgeschafft werde.

Abgeordnete der Opposition hatten sich gegen die Vorlage ausgesprochen. Der AfD-Politiker Keuter forderte die sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Die Ergänzungsabgabe sei nur übergangsweise eingeführt worden. Nun bleibe nur noch eine Klage. Der FDP-Politiker Dürr betonte, die vollständige Abschaffung sei eine Glaubwürdigkeitsfrage. Der Mittelstand, der einen Großteil der Arbeitsplätze stelle, zahle weiter die Abgabe. Politiker von der Linkspartei und den Grünen wiesen darauf hin, dass die meisten Steuerzahler ohnehin keinen Solidaritätszuschlag zahlten, weil sie zu wenig verdienten. Vielmehr müsse es eine Reform der Einkommensteuer geben, damit Vermögende stärker belastet würden.

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt. Ziel war es, nach der Wiedervereinigung die Kosten für den Aufbau Ost zu bewältigen. Die Abgabe beträgt seit 1995 5,5 Prozent der Körperschaft-, Kapitalertrag-, Lohn-
und Einkommensteuer und gilt für Steuerzahler im Westen wie im Osten. Die Einnahmen fließen dem Bund zu und sind nicht zweckgebunden.

Deutschlandfunk


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