Bundestag beschließt Masern- Impfpflicht in Kindergärten und Schulen

  15 November 2019    Gelesen: 1095
Bundestag beschließt Masern-  Impfpflicht in Kindergärten und Schulen

Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

Im neuen Jahr kommt eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Dadurch sollen die Masern-Erkrankungen in Deutschland stärker eingedämmt werden.

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Dann müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind.

Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2.500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.

Auch Personal muss sich impfen lassen

Spahn sagte: "Masernschutz ist Kinderschutz." Das Gesetz solle die Schwächsten vor der hoch ansteckenden Erkrankung schützen und stelle auf Gemeinschaftseinrichtungen ab.

Gelten soll die Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen, für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie für Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber. In namentlicher Abstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 lehnten es ab, 105 enthielten sich.

In diesem Jahr sind in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt, wie aus der Online-Datenbank des Robert-Koch-Instituts hervorgeht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Masern zu den ansteckendsten Erkrankungen gehören.

Mindestens 95 Prozent Immunität in Bevölkerung erforderlich

Um die Zirkulation der Erreger zu verhindern, sei bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland habe die nötigen Impfquoten aber bisher nicht erreicht.

Das Gesetz sieht außerdem weitere Neuregelungen vor. So sollen Opfer von Vergewaltigungen eine "vertrauliche Spurensicherung" mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Ein erweitertes Werbeverbot soll Jugendliche stärker vor unnötigen Schönheitsoperationen bewahren. (ff/dpa)

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