“Die Kanzlerin kann diesen Initiativantrag gut mittragen, weil er die entscheidenden Kriterien nennt”, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag. “Es gibt keinen Ausschluss eines Unternehmens per se. Aber der Bundestag soll und muss natürlich mitbestimmen, wie die Regelungen im Telekommunikations- und IT-Sicherheitsgesetz sein sollen”, fügte Braun hinzu. “Die Sicherheit des deutschen Mobilfunknetzes und die Stärkung europäischer technologischer Fähigkeiten stehen ganz oben auf unserer Agenda.”
CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak hatte zuvor einen veränderten Antrag des Abgeordneten Norbert Röttgen vorgelegt.
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