Aserbaidschanisches Parlament der 5. Einberufung setzt die Gesetzgebungstätigkeit aus

  04 Dezember 2019    Gelesen: 1562
  Aserbaidschanisches Parlament der 5. Einberufung setzt die Gesetzgebungstätigkeit aus

Das aserbaidschanische Parlament der 5. Einberufung hat seine Gesetzgebungstätigkeit eingestellt, berichtet AzVision am 4. Dezember.

Das aserbaidschanische Parlament wird seine Tätigkeit fortsetzen, aber die Abgeordneten werden sich erst bei Neuwahlen zur Verabschiedung von Gesetzen und Entscheidungen versammeln, sagte der Leiter der Verwaltung des aserbaidschanischen Parlaments, Safa Mirzayev.

Die Forderung des aserbaidschanischen Präsidenten nach der Übereinstimmung der Parlamentsauflösung mit der Verfassung wurde auf der Sitzung des Plenums des aserbaidschanischen Verfassungsgerichts am Mittwoch geprüft.

Nach der Sitzung entschied das Plenum des Verfassungsgerichts, dass der Beschluss zur Parlamentsauflösung mit der Verfassung des Landes vereinbar ist.

Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden des Verfassungsgerichts Farhad Abdullayev geleitet. Berichterstatter der Sitzung war Richter Rafael Gvaladze, Sekretär der Sitzung war Farid Aliyev.

Am 28. November richtete der Politische Rat der regierenden Partei Neues Aserbaidschan (YAP), die die Mehrheit im Parlament ausmacht, einen Aufruf an das aserbaidschanische Parlament zur Auflösung und Abhaltung vorgezogener Wahlen und bat darum, eine Sitzung einzuberufen.

Gemäß Artikel 95 Teil 3 der aserbaidschanischen Verfassung ist das Parlament befugt, solche Fragen zu erörtern und Entscheidungen zu treffen.

Am 2. Dezember sandte der aserbaidschanische Präsident eine Anfrage an das Verfassungsgericht bezüglich der Übereinstimmung der Frage der Parlamentsauflösung, die in der Berufung des aserbaidschanischen Parlaments "Zur Einberufung vorgezogener Wahlen zum aserbaidschanischen Parlament" mit der Verfassung angegeben ist.

AzVision


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