Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mitglieder von verfassungsfeindlichen Organisationen entwaffnet werden können. Außerdem werden die Behörden verpflichtet, sich vor der Ausstellung eines Waffenscheins beim Verfassungsschutz über den Antragsteller zu informieren. Bereits erteilte Genehmigungen können wieder zurückgenommen werden. Auf der Tagungsordnung steht unter anderem auch die Abstimmung über einen Koalitionsantrag zur Errichtung eines „Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland“.
Deutschlandfunk
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