Die deutschen Behörden haben in den vergangenen fünf Jahren gut 9400 Menschen registriert, die trotz eines befristeten Wiedereinreiseverbots in die Bundesrepublik zurückgekommen sind. Knapp die Hälfte davon – 4145 Migranten – stellten einen neuerlichen Asylantrag, wie es in der Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP heißt, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag.
Die Zahlen zeigten, dass der Fall des libanesischen Clanchefs Ibrahim Miri "kein Einzelfall" sei, sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae zu AFP. Menschen, die mit einem Einreiseverbot belegt sind, dürften "nicht durch die Drehtür nach Deutschland zurückkommen". Deswegen sei es wichtig, "dass es nicht nur bei prominenten Einzelfällen zu schnellen Entscheidungen kommt."
Wenn jemand trotz des Einreiseverbots zurückkomme und erneut einen Asylantrag stelle, müsse sein Antrag vorrangig geprüft werden, forderte Thomae. Die Bundesregierung müsse Rückführungen bundesweit und einheitlich regeln. Dies ist bislang Ländersache.
"Wenn insbesondere verurteilte Straftäter oder ein Gefährder trotz Einreiseverbots wieder nach Deutschland kommen, müssen sie in Haft genommen werden können, während ihr Asylantrag geprüft wird", verlangte Thomae weiter. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) plant in diesem Punkt bereits eine Gesetzesverschärfung.
Weil es nicht genügend Haftplätze gebe, scheitere eine generelle Haft bei Wiedereinreise in der Praxis an der geringen Zahl der Haftplätze, sagte Thomae weiter. "Die Bundesländer müssen daher endlich genügend Haftplätze schaffen."
Der unerlaubt nach Deutschland eingereiste Clanchef Miri war erstmals im Juli abgeschoben worden, reiste Ende Oktober aber wieder nach Deutschland ein und beantragte Asyl. Der Antrag wurde in einem schnellen Verfahren abgelehnt, Ende November wurde Miri dann erneut in den Libanon abgeschoben.
tagesspiegel
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