Unerlaubte Aktenvernichtung? Daten zur Berateraffäre auf von der Leyens Handy gelöscht

  20 Dezember 2019    Gelesen: 739
Unerlaubte Aktenvernichtung? Daten zur Berateraffäre auf von der Leyens Handy gelöscht

Laut Medienberichten wurden die Daten auf dem Telefon der ehemaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen gelöscht. Das Handy sollte im Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre als Beweismittel dienen. Im Raum steht nun der Vorwurf der unerlaubten Aktenvernichtung.

Neuer Ärger für das Bundesverteidigungsministerium in der Berateraffäre: Wie die „Welt“ zuerst berichtet, sollen bereits im August Daten von dem Mobiltelefon der ehemaligen Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) gelöscht worden sein. Das soll den Abgeordneten des Untersuchungsausschusses in einer vertraulichen Sitzung von Markus Paulick, stellvertretender Beauftragter der Regierung für die Aufklärung der Affäre, mitgeteilt worden sein.

Personelle Konsequenzen?
Das Parlament habe demnach zuvor die Einstufung des Handys als Beweismittel beantragt. Im Raum stehe nun der Vorwurf der unerlaubten Aktenvernichtung. "Hier wurden Beweismittel vernichtet", sagte der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen, Tobias Lindner. „Das ist unglaublich.“ Er appellierte an Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU): „Die Ministerin muss jetzt einschreiten und personelle Konsequenzen ziehen.“

Der FDP-Abgeordnete Alexander Müller sprach von einer „ärgerlichen Hinhalte-Taktik“. Er fühle sich „verarscht“.

Zunächst habe es im Ministerium geheißen, man suche nach dem Handy. Später sei mitgeteilt worden, es sei noch per PIN gesperrt. Nun habe die Regierung eingeräumt, dass es "im August platt gemacht" worden sei. Der Linken-Abgeordnete Matthias Höhn warf dem Verteidigungsministerium vor, bewusst die Aufklärungsarbeit zu torpedieren. Er nannte „die Löschung des Handys der ehemaligen Ministerin, ohne zu wissen, ob sich darauf für den Untersuchungsausschuss relevante Dinge befanden, inakzeptabel“.

Rechtswidrige Aktenvernichtung?
Sogar Koalitionspartner SPD warf dem Verteidigungsministerium in der nicht öffentlichen Sitzung vor, dass es rechtswidrig Akten vernichtet habe. Der Regierungsvertreter Paulick bestritt dies. Das lautstarke Wortgefecht führte nach Teilnehmerangaben dazu, dass die Unionsfraktion eine Unterbrechung der Sitzung beantragte, um die SPD an die Koalitionsdisziplin zu erinnern. Vor den Türen des Ausschusses wurde zwischen den Koalitionsfraktionen dann vernehmbar gestritten.

Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums hatte gegenüber der „Welt“ auf die Frage, ob der fragliche SMS-Verkehr unter die Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses falle, mitgeteilt:

„Die Arten der Kommunikation auf dienstlichen Mobiltelefonen, die unter den Auftrag des Untersuchungsausschusses fallen, werden von den Beweisbeschlüssen erfasst. Das Bundesministerium der Verteidigung stellt dem Untersuchungsausschuss sämtliche vorhandenen Dokumente mit Bezug zum Untersuchungsgegenstand zur Verfügung.“
Zu klären ist nun die Frage, inwiefern es sich bei dem Vorgang im Ministerium juristisch tatsächlich um eine irreguläre Datenvernichtung handeln könnte. Mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gilt ein sogenanntes Aktenvernichtungsmoratorium. Beweismittel, die auch nur möglicherweise den Untersuchungsgegenstand betreffen könnten, müssen gesichert werden.

Von der Leyen war im Juli von Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) als Verteidigungsministerin abgelöst worden, weil sie als Kommissionschefin zur EU nach Brüssel wechseln sollte. Unter ihrer Führung hatte das Ministerium Aufträge an externe Beratungsfirmen vergeben, mit denen sich seit Monaten ein Untersuchungsausschuss des Bundestags befasst. Es geht dabei um Vorwürfe von unkorrekter Auftragsvergabe bis hin zu Vetternwirtschaft. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen im kommenden Jahr noch vor Beginn der Sommerpause vorgelegt werden.

sputniknews


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