Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass das vom Bundestag verhängte Bußgeld von mehr als 260.000 Euro rechtmäßig ist. Die AfD habe in der Angelegenheit aus dem Jahr 2016 gegen das Parteiengesetz verstoßen. Der Parteivorsitzende Meuthen hatte sich in der Verhandlung auf seine damalige Unerfahrenheit berufen.
Eine Schweizer PR-Agentur hatte eine Werbekampagne im Gegenwert von fast 90.000 Euro für Meuthen umgesetzt, der damals für den baden-württembergischen Landtag kandierte. Der Bundestag wertete dies als verbotene Annahme von Spenden.
deutschlandfunk
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