Der Gesetzentwurf zur Zustimmungsregelung wurde in dritter Lesung mit 432 Ja-Stimmen angenommen. Dagegen votierten 200 Abgeordnete, 37 enthielten sich.
Für die Zustimmungsregelung hatte sich unter anderem die Grünen-Vorsitzende Baerbock eingesetzt. Der nun beschlossene Gesetzentwurf hält im Wesentlichen am geltenden Recht fest, wonach eine Organentnahme nur möglich ist, wenn man ihr zu Lebzeiten zugestimmt hat. Auf Bürgerämtern soll die Bereitschaft dazu aber künftig regelmäßig abgefragt werden – etwa bei der Abholung von Ausweispapieren. Auf diese Weise soll die Zahl der Transplantationen erhöht werden.
„Eine Spende muss selbstbestimmt bleiben“
Auch die frühere Gesundheitsministerin Schmidt hatte für diese Regelung plädiert. Die SPD-Politikerin warnte, wenn die Bereitschaft zur Organspende die Norm werde, könnten sich Menschen, die nicht spenden wollten, in eine Ecke gedrängt fühlen. Die Hauptprobleme seien die Strukturen in den Krankenhäusern.
Die SPD-Abgeordnete Mattheis betonte, die Würde des Menschen bestehe über den Tod hinaus. Eine Spende müsse ein aktiver, freiwilliger und selbstbestimmter Akt bleiben. Auch dürfe man die Angehörigen eines Verstorbenen nicht zu Zeugen degradieren. Sie müssten mit dem, was geschehe, weiterleben können und bräuchten deshalb auch die Möglichkeit, sich zu artikulieren.
Auch der frühere Gesundheitsminister Gröhe hatte vor einer weitergehenden Widerspruchsregelung gewarnt. Mehr Transplantationen sollte man durch Änderungen im Krankenhauswesen erreichen, nicht aber durch das Infragestellen des Selbstbestimmungsrechts auch nach dem Tod, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk.
Widerspruchsregelung abgelehnt
Die Widerspruchsregelung, für die unter anderem Gesundheitsminister Spahn plädiert hatte, lehnte der Bundestag mit 379 Nein-Stimmen zu 292 Ja-Stimmen ab. Spahn hatte in der Debatte noch einmal für das Projekt geworben. Die Vorgabe, sich erklären zu müssen, sei eine Zumutung, räumte der CDU-Politiker ein. Aber es sei „eine Zumutung, die Menschenleben rette“.
In keinem anderen Bereich des Gesundheitswesens würde man eine so schlechte Versorgungslage und solche Wartezeiten akzeptieren, wie es sie bei der Organspende gebe – auch im Vergleich zu anderen Ländern, ergänzte Spahn.
Auch der SPD-Politiker Lauterbach war für die sogenannte doppelte Widerspruchsregelung eingetreten, bei der jeder als möglicher Spender gelten sollte, der zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. Auch die Angehörigen sollten befragt werden, ob ihnen ein Widerspruch der oder des Verstorbenen bekannt sei.
Ein dritter Antrag der AfD zur Organspende kam nicht mehr zur Abstimmung, nachdem die Zustimmungslösung eine Mehrheit erhalten hatte.
Die Abgeordneten waren bei ihren Entscheidungen keinem Fraktionszwang unterworfen. Wir übertragen die Sitzung des Deutschen Bundestags im Livestream sowie im Digitalradio.
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