Der Europäische Gerichtshof entschied, der Konflikt um eine Bucht in der nördlichen Adria falle nicht in die Zuständigkeit der EU. Die beiden EU-Staaten müssten in Einklang mit internationalem Recht selbst eine Lösung finden.
Die ehemals jugoslawischen Republiken Slowenien und Kroatien streiten seit vielen Jahren über ihren Grenzverlauf. Ein internationales Schiedsgericht sprach die Bucht im Norden der Halbinsel Istrien zum größten Teil Slowenien zu. Kroatien erkannte den Beschluss jedoch nicht an. 2018 verklagte die slowenische Regierung das Nachbarland schließlich vor dem EuGH. Für Slowenien geht es bei dem Streit unter anderem um einen Zugang zu internationalen Gewässern.
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