Gericht entscheidet: Volkswagen wurde erpresst

  06 Februar 2020    Gelesen: 744
 Gericht entscheidet:  Volkswagen wurde erpresst

Der langjährige Schadensersatz-Konflikt zwischen dem VW-Konzern und einem wichtigen Zulieferer spitzt sich zu. Volkswagen erzielt einen Teilerfolg.

In dem seit Jahren schwelenden Konflikt zwischen dem Volkswagen-Konzern und der bosnischen Zulieferergruppe Prevent hat der Wolfsburger Autokonzern einen weiteren Etappensieg errungen. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschied am Mittwoch, dass die außerordentliche Kündigung eines Liefervertrages in Millionenhöhe für das Hagener Unternehmen Prevent TWB durch Volkswagen rechtmäßig war.

Das Gericht begründete das auch damit, dass der Zulieferer zuvor mit Mitteln der Erpressung eine Preiserhöhung von 25 Prozent durchzusetzen versucht habe. Prevent habe deswegen auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. VW hieß das Urteil gut. Der Richter habe deutlich gemacht, dass die Prevent-Tochtergesellschaft mit „Mitteln der Erpressung“ agiert habe. Das untermauere „einmal mehr, dass die Volkswagen AG in der Auseinandersetzung mit Prevent Geschädigte und nicht Verursacherin ist“, sagte ein VW-Sprecher.

Urteil mit zwei Siegern?

Ganz anders Prevent: Die Zulieferergruppe reagierte auf den Vorwurf, über Erpressung deutlich höhere Preise durchsetzen zu wollen, mit dem Hinweis, Prevent habe zu keinem Zeitpunkt einen Lieferstopp angedroht oder gar vorgenommen. „Das Gericht ist hier vielmehr von einer stillschweigenden Drohung ausgegangen, die so unseres Erachtens nach aber nicht vorlag“, hieß es in der Erklärung nach dem Urteil. Gleichzeitig wertete Prevent das Düsseldorfer Urteil auch als Teilerfolg für sich, denn anders als bei VW sahen die Richter den Fall in der Konzerntochtergesellschaft Audi. Dort sei die praktisch parallel zu VW erfolgte Kündigung der Lieferbeziehung unwirksam, da nur eine ordentliche, keine außerordentliche Kündigung erfolgt sei. Eine solche Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Lieferbeziehung sei in dem befristeten Vertrag aber nicht vorgesehen gewesen. Audi müsse Prevent deshalb den durch die einseitige Kündigung des Vertrags entstandenen Schaden ersetzen, urteilte der Kartellsenat.

VW wies darauf hin, dass das OLG-Urteil im Fall Audi keine konkrete Schadensersatzhöhe festgelegt habe. Das werde in einem separaten Verfahren verhandelt werden. Dabei müsse aber der Anteil der Mitschuld von Prevent berücksichtigt werden. „Da das Gericht bestätigt hat, dass TWB mit Mitteln der Erpressung agierte, dürfte dieser enorm sein“, sagte ein VW-Sprecher. „Aus unserer Sicht beträgt er 100 Prozent.“

Prevent TWB hatte für VW und Tochtermarken wie Audi und Seat Sitzschalen für viele Modelle produziert, zeitweise mehr als 2 Millionen Stück im Jahr. Der VW-Konzern hatte die Lieferverträge jedoch im Frühjahr 2018 mit Wirkung zum 31. März 2019 gekündigt und sich andere Lieferanten gesucht. Hintergrund war eine seit langem schwelende Auseinandersetzung zwischen VW und dem Prevent-Konzern, der im August 2016 eskaliert war. Lieferstopps der Prevent-Unternehmen ES Guss und Car Trim, die auch damals schon spürbare Preiserhöhungen durchsetzen wollten. hatten die Autofertigung in sechs Werken des Konzerns gestoppt.

Einlegung von Rechtsmitteln geprüft

Die Niederlage im Fall Audi will Volkswagen nicht hinnehmen. Das Unternehmen prüfe die Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, um den Sachverhalt doch noch vom Bundesgerichtshof klären lassen zu können, hieß es. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht ist dabei nur einer der Schauplätze in der juristischen Dauerfehde zwischen Volkswagen und dem ehemaligen Zulieferer.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass rund 4900 Dieselkunden von Volkswagen sowie der Tochtergesellschaften Porsche, Audi und Skoda in Chile eine Entschädigung bekommen. Jeder Einzelkunde soll etwa 500 Dollar bekommen.

faz.net


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