Ab 19:00 Uhr wurden laut Ministerium keine Tatsachen über grobe Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und illegale polizeiliche Eingriffe in den Wahlprozess registriert.
Nur in den vom Wahlgesetz vorgesehenen Fällen ging die Polizei - nach Aufforderung - zu Wahllokalen, um die Ordnung wiederherzustellen und gesetzeskonforme Maßnahmen zu ergreifen.
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