Regierung bekennt sich deutlicher als bisher zu Beteiligung an Telekom

  12 Februar 2020    Gelesen: 724
Regierung bekennt sich deutlicher als bisher zu Beteiligung an Telekom

Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung bewertet die Beteiligung an der Deutschen Telekom als strategisch wichtig und will an dem Unternehmen künftig mindestens eine Sperrminorität halten.

Dafür sprächen sicherheitspolitische Interessen des Bundes, heißt es im Beteiligungsbericht der Regierung, der Reuters am Dienstag vorlag und über den die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” zuerst berichtet hatte. Der Bonner Konzern sei Betreiber und Eigentümer wichtiger IT-Infrastrukturen. “Hierbei spielen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Netzinfrastrukturen insbesondere beim Betrieb der Regierungsnetzinfrastrukturen eine hervorgehobene Rolle.” Zusammen mit der staatlichen Förderbank KfW gehören dem Bund knapp 32 Prozent der T-Aktien.

Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2019 soll am 19. Februar 2020 vom Kabinett ohne Aussprache verabschiedet werden, wie aus einem Schreiben von Finanzminister Olaf Scholz hervorgeht. Das Dokument soll im Anschluss auch nicht veröffentlicht werden, bildet aber die Grundlage für den weiteren Umgang mit Staatsbeteiligungen. Die Berichte werden seit 1985 erstellt, aber nicht jedes Jahr. Zuletzt wurde dem Kabinett im Februar 2017 ein solches Papier vorgelegt. Damals ging es überwiegend noch um den Abbau von Staatsbeteiligungen. Das galt bislang auch für die Telekom.

Als strategisch wichtig wird auch die 100-prozentige Beteiligung an der Bundesdruckerei eingeschätzt. “Die sichere und verlässliche Bereitstellung von hoheitlichen ID-Dokumenten sind im wichtigen Interesse des Bundes”, heißt es in dem Papier. Auch am Flugzeugbauer Airbus besteht ein wichtiges Bundesinteresse.

Anders ist das Bild dagegen bei der Deutschen Post, an der die KfW 20,57 Prozent hält. Hier bestehe das wichtige Bundesinteresse nicht mehr. “Weitere Privatisierungsschritte werden von der KfW in enger Absprache mit dem Bund geprüft. Diese Prüfung berücksichtigt die Kapitalmarktsituation, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens sowie die spezifischen Interessen des Bundes.” Auch an den Beteiligungen an den Flughäfen Köln/Bonn sowie München besteht kein besonders wichtiges Bundesinteresse mehr.


Tags:


Newsticker