3,8 Millionen Arbeitnehmer erhalten nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn

  12 Februar 2020    Gelesen: 702
3,8 Millionen Arbeitnehmer erhalten nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn

Etwa 3,8 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland erhielten im Jahr 2018 nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn. 

 Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die am Mittwoch in Berlin veröffentlicht wurde. Der Anteil der Geringverdiener ist demnach aber seit 2013 deutlich zurückgegangen.

Die Zahl der 3,8 Millionen Beschäftigten, denen der gesetzliche Mindestlohn verwehrt wird, berücksichtigt laut DIW auch Fälle, in denen beim vereinbarten Stundenlohn zwar nominal der Mindestwert eingehalten, dieser dann jedoch auf dem Weg über geforderte Überstunden umgangen wird. Bereits beim vereinbarten Stundenlohn wurde der Mindestlohn demnach in 2,4 Millionen Fällen unterschritten.
Insgesamt sieht das DIW bei der Lohnentwicklung aber positive Tendenzen. So seien von 2013 bis 2018 die Bruttolöhne real durchschnittlich um mehr als acht Prozent gestiegen, von rund 16,90 Euro pro Stunde auf 18,30 Euro. Dabei habe es bei den zehn Prozent der Arbeitnehmern mit den geringsten Stundenlöhnen einen überdurchschnittlichen Anstieg gegeben - was die Experten hauptsächlich auf die Einführung des Mindestlohns 2015 zurückführen.

"Die steigenden Bruttostundenlöhne gerade bei den Geringverdienenden haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Lohnungleichheit in Deutschland abgenommen hat", erklärte Studienautor Markus Grabka. "Die Lohnschere schließt sich langsam", hieß es weiter von Seiten des DIW. Der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ging der Studie zufolge von 23,7 Prozent im Jahr 2015 auf 21,7 Prozent im Jahr 2018 zurück.

Bedenken haben die DIW-Forscher allerdings hinsichtlich der vollständigen Erfassung der Arbeitszeit gerade im Niedriglohnsektor. Dazu gehöre, "dass alle Überstunden, die diese Beschäftigten leisten, auch bezahlt werden", erklärte die Wissenschaftlerin Alexandra Fedorets. Das DIW setzt dafür auf die vom Bundesarbeitsministerium derzeit vorbereitete Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitsstunden.

Die DIW-Studie stützt sich auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), eine jährliche Befragung von rund 16.000 Haushalten.

AFP.com


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