Die Organisation sprach von einem guten ersten Schritt. Kinder müssten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor dem sogenannten Cybergrooming geschützt werden, hieß es. Jeder Versuch müsse strafbar sein.
Cybergrooming bedeutet, jemanden im Internet mit dem Ziel anzusprechen, sexuellen Kontakt zu haben. Künftig soll das auch dann strafbar sein, wenn der Täter nur davon ausging, mit einem Kind zu kommunizieren, während es sich in Wahrheit um einen Ermittler handelte.
Das Kinderhilfswerk stellte jedoch klar, dass es neben einer Verschärfung des Strafrechts auch mehr Fahnder und eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern brauche.
deutschlandfunk
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