Demnach sollen alle Bürger künftig mindestens alle zehn Jahre direkt beim Ausweisabholen auf das Thema angesprochen werden. Die neuen Regeln zielen darauf, die Zahl der potenziellen Organspender zu erhöhen. In Kraft treten sollen sie voraussichtlich 2022.
Das Info-Material zu Organspenden werde man auch alle zwei Jahre von seinem Hausarzt bekommen können. Die künftigen Informationspflichten sollen ebenfalls für Ausländerbehörden gelten, was aus Sicht des Bundesrates falsch interpretiert werden könnte. Denn man könnte den Eindruck bekommen, dass eine Organspendebereitschaft einen Einfluss auf die amtliche Entscheidung über den aufenthaltsrechtlichen Antrag haben könne. Dies sei aber unbedingt zu vermeiden.
Der Bundestag hatte Mitte Januar eine moderate Reform der Organspenderegeln beschlossen. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, eine Entscheidung dazu in ein neues zentrales Online-Register einzutragen.
Rückgang der Organspenden
Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab jetzt aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben – vor allem Nieren, Lebern und Lungen.
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