Das beschloss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am späten Abend. Mit der Entscheidung wurden die Eilanträge zweier Umweltverbände abgewiesen, die sich gegen die vorzeitige Genehmigung der Rodungen wendeten. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Das Gericht erklärte, die gesetzlichen Voraussetzungen für vorzeitige Baumaßnahmen hätten vorgelegen. Der Bau der Fabrik ist noch nicht abschließend genehmigt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts konnte die zuständige Behörde aber beurteilen, ob das Projekt genehmigungsfähig ist.
Tesla will in Grünheide bei Berlin ein Werk für die Produktion von bis zu 500.000 E-Autos pro Jahr bauen.
deutschlandfunk
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