Nach Angaben der Stiftung gelingt es einem bei nur 2,1 Prozent der Kulturgüter, wie zum Beispiel Gefäße, Skulpturen oder Schmuck, mithilfe der öffentlich zugänglichen Informationen zu begreifen, dass sie gesetzmäßig in Verkehr gebracht wurden. Für Antiquitäten, die höchstwahrscheinlich irakischen Ursprungs sind, beträgt dieser Wert nur 0,4 Prozent. Dies wurde nach der Überprüfung von mehr als 6000 Objekten festgestellt.
„Bei dem überwiegenden Teil der aus Ägypten, dem Irak, dem Iran, Israel, Jordanien, dem Libanon, Syrien, der Türkei und Zypern stammenden Objekte, die oft verkauft wurden, ist die Provenienz oder die Legalität der Ausfuhr nicht belegt“, teilten die Experten der Kulturstiftung mit.
Die Stiftung fügte auch hinzu, dass es bei rund 56 Prozent der analysierten Antiquitäten unmöglich gewesen wäre, ihre Authentizität aus fachwissenschaftlicher Sicht zu bestätigen. Anders formuliert, die Experten hatten es mit Fälschungen zu tun.
Die an dem Forschungsprojekt beteiligten Wissenschaftler fordern nun verbindliche und kontrollierbare Rechtsvorschriften, was zu einem transparenten Handel mit archäologischen Kulturgütern beitragen würde. Noch dazu plane man, eine Datenbank von vermutlich gefälschten Stücken zu schaffen.
Zu den Partnern dieses Forschungsprojekts zählten auch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), das GESIS-Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften und das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT).
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