Das Landgericht Kempten hat eine depressive Frau zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es befand die 50-Jährige wegen des Mordes an ihrer Tochter schuldig. Aufgrund ihrer Krankheit war die Frau allerdings nur eingeschränkt schuldfähig, wie das Gericht feststellte.
Die Strafkammer folgte mit dem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin der Frau hatte einen Freispruch verlangt, weil ihre Mandantin bei der Tat aufgrund ihrer Depression schuldunfähig gewesen sei.
Die Angeklagte hatte zugegeben, im September 2016 in Lindau am Bodensee ihr Mädchen erstickt zu haben, um sich dann selbst zu töten. Der Suizidversuch misslang aber. Vor zwei Jahren war sie in Kempten wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil aber auf und verwies es an eine Strafkammer in Kempten zurück.
spiegel
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